In aller Munde … ob Sie das wollen oder nicht.
Wer keine #Insekten essen möchte, sollte schon seit Jahren genau die Zutatenlisten von (Teil)Fertigprodukten studieren. Ab 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die erlaubt, bestimmte Mengen von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel in folgenden Produkten zu verarbeiten:
• Mehrkornbrot und –brötchen
• Cracker und Brotstangen
• Getreideriegel
• trockene Vormischungen für Backwaren
• Kekse
• trockene gefüllte und ungefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
• Soßen
• verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
• Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
• Pizza
• Erzeugnisse aus Teigwaren
• Molkenpulver
• Fleischanaloge
• Suppen und Suppenkonzentrate oder –pulver
• Snacks auf Maismehlbasis
• bierähnliche Getränke
• Schokoladenerzeugnisse
• Nüsse und Ölsaaten
• Snacks außer Chips
• Fleischzubereitungen
Lebensmittel, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Aber obwohl Acheta domesticus eine Reihe potenziell allergener Proteine enthält und der Verzehr eine Sensibilisierung gegen Proteine von Acheta domesticus auslösen kann, ist die Kommission der Auffassung, dass keine spezifischen Kennzeichnungsvorschriften bezüglich der Allergenität nötig sind.
Die Verordnung
Lust auf Mehlwürmer?
Der Mehlkäfer ist ein Käfer aus der Familie der Schwarzkäfer. Seine Larven werden wegen ihres wurmartigen Aussehens als Mehlwürmer bezeichnet. Käfer und Larve sind Vorratsschädlinge …
Kommentar:
Und jetzt neu nachdenken, wie „gefährlich“ solch potentielle Fehlentscheidungen haben können, ohne sofort im Alltag wahrgenommen zu werden!
Sie werden nicht aufhören, bis man ihnen ihr „Spielzeuge Erde, Natur, Mensch und das Leben“ aus den Händen genommen hat.
